Eine Karte für alle Fälle
Die VR-BankCard V PAY
Die VR-BankCard V PAY ist das Multitalent in Ihrer Geldbörse. Ihre Einkäufe bezahlen Sie mit dieser Karte bargeldlos, sicher und bequem in Deutschland sowie im europäischen Ausland. Mit ihr können Sie jederzeit Ihre Kontoauszüge drucken und Geld abheben.

Das girocard-Logo
Überall, wo Sie das girocard-Symbol sehen, können Sie Ihre Karte einsetzen. Mit dem girocard-Symbol haben Banken das deutsche Geldautomaten-System und das electronic cash-System (Bezahlen mit Karte und PIN) unter einer gemeinsamen Dachmarke zusammengefasst.Bezahlen und Geld abheben mit der VR-BankCard V PAY
- Mit der VR-BankCard V PAY bezahlen Sie Ihre Einkäufe bargeldlos mit PIN oder Unterschrift. Achten Sie auf das neue girocard-Symbol (früher ec-Logo).
- Nutzen Sie Ihre VR-BankCard V PAY, um Bargeld an einem beliebigen Geldautomaten mit V PAY-Logo abzuheben.
- Die Karte ist zugleich eine elektronische Geldbörse. Mit der GeldKarte-Funktion zahlen Sie kleine Geldbeträge, zum Beispiel am Parkschein- oder Fahrschein-Automaten.
- Ihre VR-BankCard V PAY können Sie innerhalb der Europäischen Union sowie in Andorra, Gibraltar, Island, Israel, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und in der Vatikanstadt einsetzen.
SECCOS - die sichere Betriebssystem-Plattform
Die neue Betriebssystem-Plattform "SECCOS" auf der Chipkarte garantiert die erforderliche Sicherheit und neue Anwendungsbereiche im Zahlungsverkehr. Spezifiziert durch den ZKA (Zentraler Kreditausschuss), die Interessenvertretung der deutschen Kreditwirtschaft, gibt sie die technischen Anforderungen an eine Multiapplikationsplattform vor. Diese Plattform ist eine übergreifende Spezifikation für ein speziell auf die Anforderungen in der Kreditwirtschaft abgestimmtes Chipkartenbetriebssystem.Anwendungsmöglichkeiten:
EMV-Debit-Girocard (ec-Cash) sowie V-Pay (VISA);
EMV Credit: Mastercard oder VISA,
elektronische Signatur,
TAN-Generierung für Homebanking und Onlineshopping,
GeldKarte als elektronische Geldbörse (inkl. bewährten Zusatzanwendungen wie Marktplatz und Fahrschein),
Jugendschutzmerkmal zur Zugriffssteuerung bei Automaten oder im Internet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.

